Demoverbote vom 17.04.2021: Berufung nicht zugelassen

Berufung gegen Demoverbot vom 17.04.2021 nicht zugelassen

Am 30.08.2023 hatte das Verwaltungsgericht Dresden meine Klage gegen die Stadt Dresden wegen des Demoverbots vom 17.04.2021 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatten wir Berufung beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt. Mein Anwalt hatte eine sehr gute Begründung ausgearbeitet. Nun hat das OVG Bautzen jedoch entschieden, dass die Berufung gar nicht erst zugelassen wird.

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die Berufung gegen ein Demoverbot, dass damals mit Zeitungsartikeln (also Lügenmärchen in den Altmedien) und frei erfundenen Behauptungen (die Zäune hätten angeblich nicht mehr rechtzeitig gestellt werden können; sie standen jedoch bereits) “belegt” wurde, wird nicht zugelassen. Und das, obwohl die RKI-Protokolle mittlerweile sogar schwarz auf weiß beweisen, dass nahezu alle Maßnahmen politische Willkür waren und jegliche wissenschaftliche Evidenz fehlte.

Wir hatten damals, am 17.04.2021, im Rahmen der bundesweit in jeder Landeshauptstadt organisierten “Es Reicht”-Demos auch in Dresden eine Großdemo gegen die willkürlichen, unsinnigen Corona-Maßnahmen angemeldet. Diese wurde uns jedoch von der Stadt Dresden kurzfristig verboten.

Es ist – leider – nur ein weiterer Beleg für die Unfähigkeit der Justiz, Recht gegen ein autoritäres Regime durchzusetzen.

2 Kommentare zu „Berufung gegen Demoverbot vom 17.04.2021 nicht zugelassen“

  1. Sabine Heinrich

    Lieber Marcus,
    ich denke, die Justiz ist nicht unfähig, sondern sie ist nicht WILLENS – was ein großer Unterschied ist!
    Ich wünsche Dir eine stabile Gesundheit, Nerven wie Drahtseile und viel Erfolg beim Wahlkampf!
    Wenn ich in Sachsen leben würde – ich wüsste schon, wen ich wählen würde… 😉

    Herzliche Grüße!
    Sabine

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