Am 30.08.2023 hatte das Verwaltungsgericht Dresden wie befürchtet meine Klage gegen die Stadt Dresden wegen des unzulässigen Verbots unserer Großdemo am 17.04.2021 in 1. Instanz abgelehnt. Vorgeschobener Grund für das Verbot der Stadt Dresden war die angeblich dramatische Corona-Lage, die jedoch einerseits im April 2021 schon wieder deutliche entspannter war und andererseits unabhängig vom Versammlungsgeschehen. Diese verfassungswidrige Unterwanderung des konstituierenden Grundrechts der Versammlungsfreiheit wollten wir uns nicht bieten lassen und hatten daher durch unseren Anwalt eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen dieses Demoverbot einreichen lassen.
Kurz nach der Abweisung meiner Klage in 1. Instanz wurde die Berufung am Oberverwaltungsgericht Bautzen durch unseren Anwalt beantragt. Nun hat er eine ausführliche – und in meinen Augen erstklassige – Berufungsbegründung nachgereicht. Diese war offensichtlich so gut, dass es den Justiziaren der Stadt Dresden die Sprache verschlagen hatte. Denn deren Stellungnahme dazu war nicht einmal 2 Seiten lang und enthielt keinerlei inhaltliche und rechtliche Substanz.
Daher gehen wir derzeit davon aus, dass die Berufung zugelassen wird. Wir freuen uns auf eine spannende Verhandlung!