Revision im Laubegast-Verfahren wegen angeblicher Versammlungsleitung

Update: Revision im Laubegast-Verfahren

Wie bereits berichtet, hatte mein Anwalt nach dem haarsträubenden Urteil im Laubegast-Verfahren wegen angeblicher Leitung einer unangemeldeten Versammlung — vor allem der surrealen, mündlichen Urteilsbegründung — Revision beantragt.

Mittlerweile liegt uns die schriftliche Urteilsbegründung vor und wie erwartet haben es genug Märchen aus der mündlichen in die schriftliche Urteilsbegründung geschafft, so dass eine Revision berechtigt erscheint.

Hier zwei köstliche Beispiele:

  • Meine „weiße Weste“ sei eindeutig Demokleidung und deswegen könne ich an diesem Tag ausschließlich Demotätigkeiten ausgeführt haben – in meinem Fall also die Versammlungsleitung [Anm. d. Red.: etwas anderes kann ich auch gar nicht 😜]. Für andere Tätigkeiten wie Pressearbeit oder OB-Wahlkampf bräuchte man demzufolge andere Kleidung. 🤪
  • Ich hatte zu meiner Verteidigung u.a. angegeben, dass sich die Polizei quasi bei jedem Spaziergang willkürlich einen Teilnehmer heraus gepickt und diesen der Versammlungsleitung bezichtigt hat – diesmal hatte es eben mich erwischt. Das hat die Staatsanwältin Dittrich kurze Zeit später indirekt bestätigt, als sie angab, dass sie dutzende Anzeigen gegen verschiedene Menschen wegen Leitung unangemeldeter Versammlungen aus dieser Zeit auf ihrem Schreibtisch liegen hat. Der vorsitzende Richter Böss hingegen hielt diese Aussagen für frei erfunden. 🤦‍♂️

Demzufolge hat mein Anwalt bereits die Begründung der Revision verfasst und eingereicht. 👍 Nun hoffen wir, dass die Revision zugelassen wird.

Es ist jedoch anzumerken, dass die Erfolgschancen für Revisionen selbst bei politisch neutralen Verfahren sehr gering sind (unter 5 %) und noch geringer bei politischen Verfahren wie diesem Puppentheater gegen mich. 🤪

Nichtsdestotrotz gilt für mich der Leitsatz:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat bereits verloren. 💪

Übrigens:
Egal wie es ausgeht, ich kämpfe weiter. 😎

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert