Meilenstein: Bitcoin als digitale Freiheitswährung

Meilenstein: Bitcoin als digitale Freiheitswährung

Gestern Abend hat Donald Trumps Arbeitsgruppe für digitale Anlagen ihren Bericht vorgelegt, um rechtliche Klarheit für Kryptowährungen – allen voran Bitcoin – zu schaffen. Das Ergebnis dieses Berichts könnte kaum besser sein: ein klares Bekenntnis zu

  1. Bitcoin als strategische Staatsreserve der USA (wie Gold),
  2. Selbstverwaltung (unabhängig von Banken),
  3. Dezentralität (z.B. dezentraler Handel).

Während der erste Punkt vor allem Verkaufsdruck aus dem Markt nimmt und damit den Wert stabilisiert, weil die USA in Zukunft erhaltene Bitcoin-Bestände (z.B. durch Konfiszierung im Rahmen von Strafverfahren) nicht mehr zwangsweise verkaufen müssen, sind die letzten beiden Punkte eine ganz klare Stärkung der Sicherheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der Anleger. Jeder kann sein digitales Geld selbst verwalten – genauso wie Bargeld im Portemonnaie. Weder zum Aufbewahren noch zum Bezahlen ist eine Bank notwendig. Das hat den großen Vorteil, dass sich diese nicht daran bereichern können (Stichwort Gebühren) und das Geld auch nicht einfrieren oder Konto sperren können. Damit haben auch übergriffige Behörden keine Möglichkeit, solche digitalen Anlagen zu konfiszieren. Die Nutzung dezentraler Plattformen (z.B. zum Bezahlen oder zum Handel) stärkt außerdem die Anonymität der Menschen. Somit kann jeder nahezu anonym und damit frei entscheiden, wem er warum wie viel Geld sendet oder von diesem empfängt.

Ganz im Gegensatz zu der immer übergriffigeren Leyen-Theater der EU, setzt Donald Trump damit einen großen Meilenstein für den Bitcoin als digitale Freiheitswährung! Warum nur für den Bitcoin? Weil dieser als einziger grundsätzlich alle Voraussetzungen an Selbstverwaltung, Dezentralität und Stabilität erfüllt.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert