Interview: Markus Bönig zum Kurswechsel des Beitragsblockers

Interview: Markus Bönig zum Kurswechsel des Beitragsblockers

Vor 2 Wochen hatte ich ausführlich über den „Kurswechsel“ des Beitragsblockers berichtet. Neue Erkenntnisse zu den Fragen „Sind Gerichtsvollzieher noch Beamte?“ sowie „Ist für den Rundfunkbeitrag noch die verfassungsrechtliche Berechtigung gegeben?“ hatte Markus Bönig dieses Jahr dazu bewegt, die Argumentation des Beitragsblockers sowie die darauf basierenden Formulare für seine Kunden anzupassen. Mit diesen Formularen möchte er seine Kunden im Kampf gegen die GEZ-Zwangsabgabe unterstützen.

Grund genug für mich, ihn zu einem Interview einzuladen, in dem er uns Rede und Antwort steht – nicht nur zu den obigen Fragen, sondern auch zu den Fragen seiner Kunden.

Außerdem hat Markus erläutert, warum die Nutzung des kostenlosen Dienstes rundfunkalarm.de zur Erstellung von Programmbeschwerden in Kombination mit dem Beitragsblocker so nützlich ist.

Quellen

Hier findet ihr die im Video erwähnten Quellen.

  1. Ahrens: Verfassungswidrigkeit von hoheitlichen Befugnissen: am Beispiel des Gerichtsvollzieherwesens. Rechtsanwaltskanzlei Karolin Ahrens, November 2022, https://www.recht-ahrens.com/_files/ugd/1002a1_4adb09a0982e4daea2cffa0638f95824.pdf
  2. Deutscher Bundestag: Drucksache 17/1210 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a). 24.03.2010, https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-grundgesetzes-artikel-98a/23593?term=17%2F1210&rows=25&pos=2&ctx=d

1 Kommentar zu „Interview: Markus Bönig zum Kurswechsel des Beitragsblockers“

  1. . unverschämt, was sich die Zwangsgebührensender erlauben. Die Höhe Rentenansprüche/Pensionen spiegeln die Folgen einer zwangsfinanzierten „Behörde“ sichtbar wieder. Die sollen auf PayTV umstellen. Dann sind auch die Wettbewerbsbedingungen, wie in einer freien Wirtschaft üblich, gegeben Die derzeitige Finanzierung läd nicht zur Zurückhaltung bei der Ausgaben Finanzierung ein

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