Tonaufzeichnung im Strafprozess? 1000 € ausgelobt.

Tonaufzeichnungen im Strafprozess?

Wie vorgestern erklärt, hat der Bundesrat die objektive Dokumentation von Hauptverhandlungen in Strafverfahren mittels Tonaufzeichnung vereitelt.

Der Kanal Grundrechte.jetzt schlägt daher vor, dass jedermann die (meist) öffentlichen Hauptverhandlungen eigenständig zumindest durch Tonaufnahmen zum Zwecke der Beweissicherung dokumentiert.

Das sei weder

  • durch § 201 StGB (Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes) verboten, da es sich i.d.R. um öffentliche Verhandlungen handelt,
  • noch durch § 169 GVG verboten, der ausschließlich Aufnahmen zur Veröffentlichung verbietet und die Möglichkeit einer teilweisen Untersagung zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter (z.B. Datenschutz) einräumt,
  • noch durch die Hausordnungen der Gerichte — sofern überhaupt vorhanden — verboten, weil diese nicht während der der Verhandlung im Sitzungssaal gelten,
  • oft auch nicht durch sitzungspolizeiliche Verfügungen für die jeweilige Hauptverhandlung untersagt (außer bspw. in Bianca Witzschels Prozess).

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass man schlimmstenfalls der Verhandlung verwiesen werden könne und legt den Zuschauern nahe, im Sinne der Eigenverantwortung selbst für die Dokumentation der Hauptverhandlungen zu sorgen. 💪

Ausschreibung

💶💶 Der Kanalinhaber hat 1.000 € für denjenigen Anwalt ausgelobt, der seine Argumentation widerlegen kann. 💶💶

Bewerber können sich bspw. über orga@team-marcus.de oder über unser Kontaktformular melden.

2 Kommentare zu „Tonaufzeichnungen im Strafprozess?“

  1. Maximilian Eder Offizier
    Maximilian Eder ist ein deutscher Rechtsextremist, Verschwörungsideologe und ehemaliger Oberst der Bundeswehr. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, unter anderem wegen dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in der mutmaßlich terroristischen Vereinigung Patriotische Union

    1. Es scheint Ihnen wichtiger zu sein, Herrn Eder mit allerlei Denunzierungen zu überziehen, als seine Errungenschaften für die Freiheitsbewegung und damit eine Begründung für die Aufnahme in die Liste politischer Gefangener darzulegen. Letzteres wäre jedoch entscheidend.

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