Wie zu befürchten war, wurde Arnes Klage gegen die Stadt Dresden wegen der ihm verbotenen Demos in 1. Instanz abgewiesen. Das gab das Verwaltungsgericht Dresden gestern bekannt.
Im Jahr 2019 hatte Arne Schmitt in Dresden mehrere Demos mit musikalischer Untermalung für die Kunstfreiheit durchführen wollen, die ihm von der Stadt verboten wurden. Die Begründung der Stadt: angeblich hätte seine Demos keinen Versammlungscharakter gehabt. Und das, obwohl Menschen mit Schildern teilnahmen, Reden gehalten und sogar Unterschriften gesammelt wurden. Gegen dieses Demoverbot hatte er Klage beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht.
Die Ironie an der Geschichte: Ab 2020 wurde quasi alles, was er mit seinem Klavier gemacht hat, als Versammlung gewertet. Selbst wenn er ausschließlich Musik auf seinem Klavier spielte.
Dresdner Justiz auf fraglichen Wegen
Damit reiht sich dieses Urteil nahtlos in die immer länger werdende Reihe der Aussetzer ein, die wir in den letzten Monaten miterleben mussten. Jegliche Hoffnung, dass es sich bei früheren Urteilen oder Einstellungen gegen hohe Geldauflagen um Einzelfälle handelte, ist längst geschwunden. Die Justiz schiebt sich ihre Argumentation immer so zurecht, wie es gerade politisch opportun scheint. Damit steht sie in Deutschland nicht allein da. Während die Staatsanwaltschaften direkt weisungsgebunden sind, lassen mittlerweile auch die Richter keinen Zweifel mehr daran aufkommen, dass auch ihr Posten schnell abgesägt werden kann, wenn sie ideologisch unliebsame Urteile fällen würden.
Arne wehrt sich
Doch Arne ist wehrhaft. Bereits im Gericht hat er angekündigt, nun über die App der Stadt Dresden nur noch Spielzeiten für Musiker zu buchen, um seine „Demos“ durchzuführen. Schließlich seien diese sowohl laut Stadt Dresden als auch laut Verwaltungsgericht Dresden keine Versammlungen. Da fiel dem Richter fast die Kinnlade runter. Mit so einer Konsequenz seiner Urteile hätte er wohl nicht gerechnet.
Außerdem wird Arne gegen dieses Urteil in Berufung vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen ziehen.