Einspruch gegen Landtagswahl in Sachsen: Unregelmäßigkeiten zugunsten Bündnis 90/ Die Braunen

Einspruch gegen Landtagswahl: Unregelmäßigkeiten zugunsten B90/Die Braunen

Bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024 kam es laut Freigeist zu weiteren Unregelmäßigkeiten während der Auszählung – und zwar zugunsten des Bündnis 90 die Braunen. Im Gegensatz zu den in den Altmedien gehypten Stimmzettelfälschungen für die Freien Sachsen, die im Ergebnis völlig irrelevant sind, handelt es sich in diesem Fall um eine gravierende Abweichung von 0,8 %, die im Ergebnis dazu geführt haben könnte, dass B90/Die Braunen einen Sitz mehr bekommen haben als ihnen eigentlich zu steht.

Konkret sind die Diskrepanzen einem Leser während der Auszählung am Wahlabend aufgefallen: Während die Braunen um 23:20 Uhr nach 431 ausgezählten Gemeinden noch 3,7 % hatten, waren es um 23:33 Uhr bei 429 ausgezählten Gemeinden plötzlich 4,5 %. Sehr merkwürdig! Im Gesamtergebnis erreichten B90/Die Braunen angeblich 5,1 %, nachdem alle 435 Gemeinden ausgezählt waren.

Nicht unmöglich? Theoretisch vielleicht nicht, aber extrem unwahrscheinlich. Zwar lässt sich der Rückgang von 431 ausgezählten Gemeinden um 23:20 Uhr auf 429 Gemeinden 23:33 Uhr damit erklären, dass eventuell Fehler bei 2 (oder mehr) Gemeinden festgestellt und diese deshalb neu ausgezählt oder deren Ergebnisse erneut übermittelt wurden. Dass der Anteil der Braunen dadurch aber von 3,7 % um 0,8 % auf 4,5 % angestiegen sein soll, ist äußerst unwahrscheinlich. Denn selbst wenn man die beiden schwächsten Gemeinden der Braunen vom Zwischenstand um 23:20 Uhr abzieht, würde dies nicht zu so einem starken Anstieg führen.

Einspruch eingelegt

Deshalb wurde am 15.09.2024 auch schon Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss gegen das Ergebnis der Landtagswahlen in Sachsen eingelegt:

Die Antwort steht noch aus. Notfalls wird gegen das Wahlergebnis geklagt.

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