Erster gemeinsamer Besuch des Anwaltsteams bei Dr. Bianca Witzschel in der JVA Chemnitz

Erster gemeinsamer Besuch der Anwälte bei Bianca Witzschel

Heute früh hat erstmals das Verteidigerteam (u.a. mit RA Martin Kohlmann und RA Maik Weise) gemeinsam Bianca Witzschel in der JVA Chemnitz besucht. Zuerst haben sie sich über ihren Zustand informiert, aber natürlich wurde auch die Strategie für den bevorstehenden Prozess besprochen.

Die gute Nachricht ist, dass Dr. Bianca Witzschel trotz Untersuchungshaftungebrochen stark ist. Sie weiß, dass sie gemäß dem hippokratischen Eid gehandelt und ihre Patienten geschützt hat. Aber sie ist auch realistisch und gibt sich keinen falschen Hoffnungen hin bzgl. ihrer Situation in diesem offensichtlich politischen Verfahren.

Untersuchungshaft ist nicht haltbar

Derweil bereiten die Anwälte den nächsten Antrag für die Haftprüfung vor, damit Dr. Bianca Witzschel so schnell wie möglich wieder auf freien Fuß kommt. Aus Sicht der Verteidiger gibt es keinen Grund für eine Untersuchungshaft. Die einzigen rechtlich möglichen Begründungen wären Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr oder ein sehr hohes erwartetes Strafmaß. Verdunklungsgefahr besteht wohl kaum noch, nachdem die Staatsanwaltschaft sowohl ihre Praxis als auch ihr zu Hause mehrfach durchsucht hat. Fluchtgefahr besteht aufgrund fehlender Mittel ebenfalls nicht. Und auch ein sehr hohes Strafmaß ist mit Blick auf die Urteile bei anderen Ärzten (ca. 2-3 Jahre Haft) nicht zu erwarten. Somit sollte Bianca eigentlich sofort frei gelassen werden — wenn wir in einem rechtsstaatlichen Land leben würden.

Aktenlage

Parallel dazu arbeiten sich die Anwälte durch „die Akte“ — besser gesagt: den Aktenberg. Denn die Akte umfasst mehrere Umzugskartons. Das dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen, wollen sich die Verteidiger doch bestmöglich auf die Verhandlung vorbereiten. Knackpunkt der Anklage sind anscheinend zwei Kriterien der ausgestellten Masken- und Impfatteste, auf die es die Staatsanwaltschaft abgesehen hat: Die Atteste waren unbefristet und unbegründet. Sprich, auf den Attesten steht weder eine Gültigkeit noch eine Begründung. Beides ist aus medizinischer bzw. datenschutzrechtlicher Sicht auch nicht erforderlich bzw. nicht geboten. Aber genau diese Anforderungen an Atteste wurden während der Corona-Krise von den regimetreuen Bürokraten gefordert. Es ist zu erwarten, dass ihr die Staatsanwaltschaft daraus einen Strick zu drehen versucht.

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