Massenüberwachung durch Bargeldverfolgung - Was hilft?

Massenüberwachung durch Bargeldverfolgung – Was hilft?

Nicht nur die Strafverfolgungsbehörden wollen immer engmaschiger die Bargeldflüsse der Geldscheine verfolgen, sondern auch private Organisationen wie Banken und Geldtransportunternehmen. Mittels der Seriennummern ist es möglich, die Aus- und Eingänge an Stellen wie Geldautomaten, Tankstellen und Geschäften zu erfassen, um damit konkret zu überwachen, wer sein Geld wofür, wo und wann verwendet – und natürlich auch, um das Verhalten der Menschen generell nachzuverfolgen. Dieses Überwachungsverhalten besorgt Datenschützer immer mehr.

Abhilfe durch Autarkie und Pseudonymisierung

Aber man ist dieser Überwachung nicht hilflos ausgeliefert. Zum einen kann man den Geldrückfluss ins System durch den Aufbau und die Nutzung eigener Strukturen minimieren. Sprich: Man kann dem System Mittel entziehen, in dem man bspw. eigene Tauschnetzwerke nutzt und sich weitestgehend selbst versorgt (Stichwort Selbstversorgerhof). Je nach persönlicher Situation kann man dadurch nicht nur einen gewissen Grad an Unabhängigkeit vom Altsystem erreichen, sondern auch eine Nachverfolgung des eigenen Verhaltens erschweren.

Die allermeisten werden dadurch jedoch leider keine komplette Autarkie erreichen. Was kann man also tun, wenn man trotzdem Geld verwenden muss? Hier hilft eine Methode der Verschleierung (Pseudonymisierung), wie man sie in der Informatik schon von den Krypto-Währungen kennt:
Zwischen dem Erhalt von Geldscheinen (z.B. am Bankautomat oder bei einem Händler) und der Ausgabe dieser Scheine, behält man diese nicht einfach bei sich, sondern tauscht unterschiedliche Scheine unterschiedlich oft mit immer wieder unterschiedlichen Menschen. Wenn man das regelmäßig mit allen Geldscheinen mindestens zwei-/dreimal macht, bevor man sie wieder ausgibt, wird es den Behörden ganz schnell unmöglich, das Verhalten einzelner Menschen noch nachzuverfolgen.

Beispiel

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Hans hebt am Tag 1 am Geldautomat in Bautzen 60 € ab und erhält drei 20-Euro-Scheine. Würde er diese als nächstes einfach direkt am Tag 3 in Dresden in einem Supermarkt A zum Bezahlen ausgeben, könnte die Behörde aufgrund der Seriennummer der Geldscheine ganz einfach ermitteln, dass eine sich eine Person am zwischen Tag 1 zu Tag 3 von Bautzen nach Dresden bewegt und ihr Geld im Supermarkt A ausgegeben hat. Da diese Person ihr Geld sogar am Geldautomat vom (mutmaßlich eigenen) Bankkonto abgehoben hatte, ist sogar einfach ermittelbar, dass es sich bei dieser Person um Hans handelte. Wenn er das Geld stattdessen als Wechselgeld in einem Baumarkt erhalten hätte, könnte man zumindest auf Basis dieses einen Beispiels noch nicht die Person ermitteln. Aber realistischerweise heben wohl die meisten irgendwann irgendwo mal Bargeld an einer Stelle ab, wo man sich (durch seine Geldkarte) identifiziert. Egal ob am Geldautomat oder Tankstelle oder im Supermarkt.

Wenn jetzt aber Hans am Tag 2 zwei der drei 20-Euro-Scheine mit Peter gegen zwei andere 20-Euro-Scheine tauscht und einen mit Marcus gegen zwei 10-Euro-Scheine, dann wird die Sache mit der Nachverfolgung schon komplizierter. Tauscht Hans zumindest einige der neu erhaltenen Geldscheine noch ein weiteres Mal, dann wird eine sinnvolle Nachverfolgung schon fast unmöglich (zumindest, wenn Hans beim nächsten Mal seine Geldscheine mit anderen Personen tauscht). Denn so landet einer der ursprünglichen drei 20-Euro-Scheine vielleicht am Tag 3 in Görlitz, einer am Tag 4 in Hamburg und einer ebenfalls am Tag 4 in München. Eine Nachverfolgungsbehörde würde dann schlussfolgern (müssen), dass Hans nach Görlitz und anschließend innerhalb eines Tags nach Hamburg und München bewegt hat, obwohl er in Wirklichkeit nach Dresden gefahren ist.

Merke:

  • Unterschiedlich viele Geldscheine
  • unterschiedlich oft
  • mit immer wieder unterschiedlichen Personen teilen.

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