In Deutschland hat die Kriegskoalition aus Union und SPD unter Merz in den Koalitionsverhandlungen gerade beschlossen, auch die letzten Reste der Meinungsfreiheit abzuschaffen und damit Artikel 5 Grundgesetz endgültig zu begraben, indem es angebliche Falschbehauptungen (Desinformation) unter Strafe stellen will. Was “falsch” ist, entscheidet natürlich das Altparteienkartell — wie auch schon bei der Zweckentfremdung des Artikels 130 StGB zur Volksverhetzung vor 2 Jahren. Schließlich müsse die “unsere Demokratie” (übersetzt: Interessen der Machthaber) verteidigt werden, gegen jede Meinungsabweichung.
In Tschechien wurde hingegen vor wenigen Tagen ein bahnbrechendes Urteil (Az. I.ÚS 1927/24) am Verfassungsgericht gefällt, dass genau die andere Richtung einschlägt. Es ist ein Befreiungsschlag für die Meinungsfreiheit — zumindest in der Tschechischen Republik. Das tschechische Verfassungsgericht stellte ausdrücklich fest, dass auch die Verbreitung von Desinformation von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Im vorliegenden Fall hatte der bekannte Friedensaktivist Ladislav Vrabel in seinem Podcast behauptet, dass die tschechische Regierung Kampfjets mit Atomsprengköpfen ausstatten möchte, um Russland anzugreifen. In allen vorherigen Instanzen des Strafprozesses wurde er wegen der angeblichen Verbreitung eines falschen Alarms gem. § 357 StGB zu einer Haftstrafe von 4 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das wollte er nicht auf sich sitzen lassen und legte Verfassungsbeschwerde ein. Mit Erfolg! Denn das Verfassungsgericht in Brünn hob ausdrücklich hervor, dass es sich aufgrund des politischen Charakters seiner Rede eben nicht um einen falschen Alarm gehandelt haben könne, sondern um die Erörterung politischer Fragen, bei der Übertreibungen üblich seien. Damit sei die Äußerung ganz klar von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Lichtstreif am Horizont in Zukunft auch auf andere europäische Staaten erhellen wird.