Gerade erst hatte des OVG Bautzen die Oberbürgermeisterwahl von Dresden trotz schwerer Verfahrensfehler durchgewunken, da erklärt der Landrat Neubauer die Bürgermeisterwahl von Großschirma für ungültig erklärt — völlig logisch, schließlich trat Dirk Hilbert in Dresden für „gute“ CDU/FDP an, während Rolf Weigand für die „böse“ AfD antrat.
So richtig ins Lächerliche wird diese Farce jedoch durch die offizielle Begründung gezogen: Plötzlich (also nach der Wahl) sei aufgefallen, dass Weigands Unterschrift auf dem Wahlvorschlag fehlen würde. Dieses Formular muss jedoch bei Eingang vom Wahlamt überprüft werden und so ein offensichtlicher Fehler hätte in jedem Fall auffallen müssen. So drängt sich der Verdacht auf, dass entweder vorsätzlich weggeschaut wurde (was mindestens eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Beamten nach sich ziehen sollte) oder sogar manipuliert wurde — falls die Unterschrift überhaupt fehlt.
Es ist daher nachvollziehbar, dass Rolf Weigand gegen diese Entscheidung rechtliche Schritte einlegt und man kann ihm nur viel Glück wünschen. Denn davon braucht man im besten Willkürland aller Zeiten jede Menge.
Das beste Willkürland aller Zeiten
Es erübrigt sich damit jegliche Diskussion darüber, ob dieser System noch rechtsstaatlich sei. Denn in einem Rechtsstaat müssen die Prinzipien Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtskontrolle, Gewaltenteilung und Freiheitsprinzip jederzeit für jedermann gelten! Nicht nur auf gut Glück oder für regierungskonforme Menschen.
Bildquelle (linker Teil): rolfweigand.de