Der 13.02.2023 war in Dresden ein recht turbulenter Tag. In Gedenken an die Opfer des Flächenbombardements vom 13.02.1945 fanden mehrere Gedenkenveranstaltungen und -versammlungen statt und die links-grüne Profa hatte Gegenprotest mobilisiert (anscheinend für Krieg, Tod und Opferschändung). Die Ereignisse an diesem Tag warfen einige Fragen auf, die wir deswegen dem Oberbürgermeister Dirk Hilbert gestellt haben:
- a) Warum haben zum ersten Mal seit 78 Jahren nicht wie üblich die Glocken um 21:45 Uhr geläutet?
b) Haben nirgendwo in der Stadt die Glocken geläutet oder nur in einem bestimmten Bereich nicht? Wenn letzteres der Fall ist, in welchem Bereich? - Aufgrund der erwarteten Blockadeversuche durch Gegenprotest hatte der Anmelder des Gedenkmarsches um 20 Uhr von der Torwirtschaft laut eigenen Angaben das Ziel des Gedenkmarsches bewusst niemandem bekannt gegeben. Trotzdem wussten spätestens am Morgen des 13.02.2023 um 05:35 Uhr die Zeitungen von dem geplanten Zielort (siehe bspw. TAG24). Die einzigen Personen, denen die Strecke bekannt gewesen sein dürfte, waren der Anmelder und die Versammlungsbehörde der Stadt Dresden. Wie kam die Information über die Strecke bzw. den Zielort von der Stadtverwaltung zu den Medien?
- Für den Nachmittag hatte Herr Uwe Steimle eine Versammlung vor dem Kulturpalast angemeldet. Auf dem Platz war während der Versammlung zu vernehmen, dass es Herrn Steimle per Versammlungsbescheid oder durch die Versammlungsbehörde vor Ort verboten wurde, sich über Lautsprecher/Megafon zu äußern bzw. eine Rede zu halten. Stimmt das?
- Ein älteres Ehepaar wollte am Abend ungefähr zwischen 17:00 und 17:30 Uhr am Martin-Luther-Denkmal einen Blumenkranz in Gedenken an ihre familiären Opfer des Bombenangriffs am 13.02.1945 niederlegen. Das wurde dem Ehepaar von Ordnungskräften verwehrt.
a) Warum?
b) Finden Sie es angebracht, Betroffenen ihre Andacht an einem so wichtigen Tag auf solche Weise zu verwehren?
Erfreulicherweise hat die Stadt Dresden auch letzte Woche sehr zügig geantwortet:
- „Die Kirchenglocken haben sehr wohl um 21.45 Uhr geläutet. […] Im Übrigen ist das Geläut in aller Regel fest einprogrammiert.„
Daraufhin haben wir nachgesetzt: „Mehrere Zeugen haben berichtet, dass die Glocken zwar um 21:40 bzw. 21:45 Uhr geläutet haben, allerdings viel dumpfer/dunkler als in den Vorjahren und somit auch viel leiser. Wurden entsprechende Änderungen ggü. den Vorjahren am Glockenläuten vorgenommen?“
Antwort: „Am Glockengeläut wurde nichts verändert, dafür gab es auch keine Veranlassung.„ - „Die Stadtverwaltung hat gegenüber den Medien keine Routen bekanntgegeben.„
- „Weder wurden Beschränkungen für Reden des Herrn Steimle noch im Hinblick auf die Nutzung von entsprechender Lautsprechertechnik erlassen.„
- „In der Annahme, dass es sich um Ordnungskräfte des Polizeivollzugsdienstes gehandelt hat: Die Anfrage ist an die Polizeidirektion Dresden zu richten.„
Das sind durchwachsene Antworten. Wir gehen auf jede einzelne ein:
- Es stimmt in der Tat, dass das Glockenläuten wie jedes Jahr stattfand und sich weder in Lautstärke noch Tonhöhe von den Vorjahren unterschied. Das konnten wir mittlerweile mit Hilfe entsprechender Videoaufnahmen aus diesem Jahr und den Vorjahren überprüfen.
- Es mag durchaus sein, dass die Stadtverwaltung offiziell keine Strecke bekannt gegeben hat. Jedoch ist es schon mehrfach auch bei selbst durchgeführten Aufzügen aufgefallen, dass der Gegenprotest und/oder die Presse vorher über den Streckenverlauf Bescheid zu wissen schien. Dazu muss man wissen, dass die Versammlungsbehörde den Streckenverlauf den anderen Ämtern vorher zur Prüfung zur Verfügung stellt (z.B. dem Straßen- und Tiefbauamt wegen möglicher Baustellen). Daher steht bereits seit geraumer Zeit die Vermutung im Raum, dass sich irgendeiner der mehreren Tausend Mitarbeiter der Stadtverwaltung aus den betroffenen Ämtern nicht seine Schweigepflicht gehalten hat.
Dies könnte eine Straftat gem. §203 StGB darstellen, die wir ggf. noch zur Anzeige bringen werden. - Das stimmt mit Herrn Steimles eigenen Aussagen überein. Diesbezügliche Gerüchte erwiesen sich also als falsch.
- Es handelte sich nicht um Polizisten. Wie wir mittlerweile erfahren haben, war es der Versammlungsleiter der Kundgebung auf dem Neumarkt, der dem älteren Ehepaar das Ablegen des Kranzes verwehrte. Er „begründete“ diese Entscheidung damit, dass das Luther-Denkmal mit zu seiner angemeldeten Versammlungsfläche gehörte. Wenn er gewollt hätte, hätte er dem Ehepaar trotzdem das Ablegen des Blumenkranzes erlauben können, denn das ist auf Versammlungen prinzipiell zulässig.
Damit dies im nächsten Jahr nicht wieder passiert, habe ich bereits eine Versammlung rund um das Luther-Denkmal angemeldet.