OLG Stuttgart: Freibrief für Impftäter

OLG Stuttgart: Freibrief für Impftäter

Seit gestern liegt die erste obergerichtliche Entscheidung zu den Straftaten der Impfärzte vor. Eine Klägerin hatte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil am OLG Stuttgart eingelegt. Doch ihre Berufung wurde abgewiesen. Das OLG Stuttgart kam zu dem Schluss, dass Impfärzte „im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich“ handelten. Für grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Verstöße gegen deren Aufklärungspflichten vor den mRNA-Gentherapien, die schwere Körperverletzungen oder gar Tötung darstellen können, müssen sie daher nicht selbst haften. Für daraus resultierende Schadensersatzansprüche könne daher nur der Staat im Zuge der Staatshaftung in Betracht kommen.

Das ist ein katastrophaler Freifahrtsschein für all die geldgierigen Impfärzte, die vorsätzlich ohne Aufklärung hunderttausenden Menschen im Minutentakt die Spritze gesetzt haben. Ein Freibrief für Schwerverbrecher — während pflichtbewusste Ärzte mit Herz wegen Attesten zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt werden.

Ärzte sind Freiberufler

Es ist bereits äußerst fraglich, ob Dritten ein hoheitliche Aufgabe ohne Auftrag übertragen werden kann.

Des weiteren steht die Argumentation des OLG Stuttgart im Widerspruch zu der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Jenes stellte bereits am 27.04.1959 fest, dass die Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang durch Nichtbeamte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 9, 268). Diese Feststellung hatte sich bereits eine Rechtsanwältin im Kampf gegen die Eintreibung der GEZ-Gebühren durch die seit 01.08.2012 freiberuflich tätigen Gerichtsvollzieher am Landgericht München erfolgreich zu eigen gemacht.

„Die Justiz wird uns niemals vor einem totalitären System beschützen.“ Im Gegenteil, sie wird es bis aus Messer verteidigen.

In Anlehnung an ein Zitat von RA Ralf Ludwig

1 Kommentar zu „OLG Stuttgart: Freibrief für Impftäter“

  1. Für daraus resultierende Schadensersatzansprüche könne daher nur der Staat im Zuge der Staatshaftung in Betracht kommen. ????

    meines wissen nach ist die Staatshaftung in der BRD doch 1982 abgeschafft worden?

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