Die Staatsanwaltschaften gehen im 2. Prozess gegen Dr. Bianca Witzschel trickreiche Wege, um von ehemaligen Patienten Geständnisse über die angebliche Anstiftung zur Ausstellung falscher Atteste gegen Masken, Corona-Impfung und für Spucktests zu erbeuten. Wie bereits mehrere Patienten berichteten, verschicken die Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften mittlerweile Beschuldigtenvernehmungen, in denen sie den Patienten unverblümt die Einstellung des Verfahrens im Falle eines Geständnisses anbieten. In einem Schreiben der Polizeidirektion Oldenburg heißt es bspw.:
“In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wird drauf hingewiesen, dass im Falle einer geständigen Einlassung sowie bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, eine Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgründen gem. §§ 153, 153a StPO in Betracht gezogen wird.”
Darüber haben wir mit 3 Rechtsanwälten gesprochen, um dem scheinbaren Sinneswandel auf den Grund zu gehen. Es ist Vorsicht angebracht! Denn es ist ein Trick der Strafverfolgungsbehörden, der gleich in zweierlei Hinsicht problematisch zu sein scheint:
- Für Bianca Witzschel entsteht so die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft sich jede Menge Geständnisse erhaschen und im 2. Prozess gegen die mutige Ärztin einsetzen könnte, um damit zu “beweisen”, dass sie die Atteste angeblich auf Wunsch der Patienten und nicht aufgrund der medizinischen Notwendigkeit zum Schutz der Gesundheit eben dieser ausgestellt hätte. Rechtsanwalt I. befürchtet, dass viele ihrer Patienten aus Angst vor weiterer Strafverfolgung etwas gestehen könnten, was sie vielleicht gar nicht getan haben. Allein die Hoffnung auf eine Einstellung dürfte bei einigen Menschen schon reichen, um einfach direkt auf dem Anhörungsformular alle Vorwürfe zu gestehen.
- Für die ehemaligen Patienten wiederum könnte ein sofortiges Geständnis gefährlich werden, weil sich die Staatsanwaltschaft in diesen Schreiben ein fieses Hintertürchen geöffnet hält: Den § 153a StPO. Wie Rechtsanwalt M. erklärt, handelt es sich dabei um eine Einstellung gegen Auflage. Das könnten ganz schnell mehrere Hundert Euro oder sogar wenige Tausend Euro sein. Damit hätten die ehemaligen Patienten dann wenig gekonnt. Rechtsanwalt I. hält mehr als 1000 € zwar für unwahrscheinlich, hebt aber gleichzeitig hervor, dass insbesondere Niedersachen (wo Oldenburg liegt) in der Corona-Zeit durch übertrieben harte Strafverfolgung aufgefallen sei. In Niedersachen sei die Justiz so hart gegen ganz normale Bürger vorgegangen, dass sich der Eindruck aufdrängte, ihr eigener Job würde von der Höhe der Strafen abhängen.
Ein direktes Geständnis auf dem Anhörungsbogen hält Anwalt I., der viel Erfahrung mit der niedersächsischen Justiz hat, für riskant. Zu hoch sei die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft dann den §153a StPO anwenden könnte und die betroffenen Patienten mit erheblichen Geldauflagen rechnen müssten. Daher hält er den Gang zu einem erfahrenen Anwalt für hilfreich — insbesondere in Niedersachsen.
Anwalt M. geht noch einen Schritt weiter: Er hält generell nichts von Geständnissen in diesem Zusammenhang. Unabhängig von dem dadurch verursachten Risiko für Dr. Bianca Witzschel dürften die Staatsanwaltschaft den meisten Patienten ohnehin kaum etwas Substantielles nachweisen können. Denn Rechtsanwalt Boleslawsky erklärt, dass die Atteste rechtlich korrekt seien, weil in diesen die ärztlich notwendige Abwägung zwischen Nutzen und Risiko stattfand und es hierzu auf eine Untersuchung nicht ankäme. Wer sich Ärger mit der Justiz ersparen wöllte, könnte auf den Fragebogen allerhöchstens antworten, dass er einräumt, zu den genannten Zeiten die genannten Atteste entgegengenommen zu haben. Es sollte nur vermieden werden, ein Delikt (also seine Schuld) einzugestehen oder einzugestehen, dass man auch nur möglicherweise die Atteste für unwirksam hielte.
Ähnlich sieht das Rechtsanwalt I. und erklärt, dass man höchstens seine Handlung (also den Arztbesuch und ggf. die Annahme der Atteste) einräumen könnte, nicht aber das Delikt (Anstiftung) selbst. Dazu schlägt wiederum Anwalt Boleslawsky folgende Vorlage vor:
Ich sage wie folgt aus: Ich habe die genannten Atteste an dem genannten Tag entgegengenommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Atteste absolut korrekt sind, weil kein Arzt auf dieser Welt einen durch die Impfung, das Maske tragen oder die Testung drohenden Gesundheitsschaden durch irgendeine körperliche Untersuchungen feststellen kann. Ich habe der fachlichen Einschätzung von Frau Dr. Witzschel als Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie vertraut und bin überzeugt davon, dass sie die Atteste in vollständiger Übereinstimmung mit dem hippokratischen Eid und der ärztlichen Ethik sowie unter strengster Beachtung des Nürnberger Kodex ausschließlich zum Schutz meiner Gesundheit erstellt hat.
Letztendlich läge es an jedem Patienten selbst zu entscheiden, für welche Variante er sich entscheidet. Es bleibt der fade Nachgeschmack, dass die Staatsanwaltschaft Dresden mit billigen Tricks versucht, Geständnisse zu ergattern, die sie im 2. Prozess gegen die mutige Ärztin Dr. Bianca Witzschel verwenden kann, um eine möglichst hohe Strafe zu erzielen. Dieses Vorgehen erinnert stark an mafiöse Methoden. Aber der moralische Kompass ist der Justiz ja nicht erst gestern abhanden gekommen.
Ich habe auch eine Aufforderung der Strafverfolgungsbehörde Dresden zur Stellungnahme bekommen. Mein Anwalt hat die angezeigt um Akteneinsicht verlangt. Daraufhin wurde das Verfahren ohne Begründung und Auflagen und ohne Zusendung der Akte eingestellt.
Guten Tag, ich bin sehr froh, dass ich nie einen Gesichswindel – Attest brauchte und deshalb wegen mir kein Arzt, keine Ärztin ein Verfahren am Hals hat. Ausdrücklich : Ich bedaure die Menschen, die einen Gessichtswindel – Attest brauchten ! Ich war damals viel daheim. Es war mir zu blöd, mich wegen der fehlenden Gesichts – Windel mich blöd anmachen zu lassen.
Liebe Frau Boch,
seien Sie froh, dass Sie diese “Gesichtswindel” – ich nannte sie “Merkelmaulkorb” – nicht zu tragen brauchten!
Wir – Nordlichter – sollten sie sogar unter freiem Himmel tragen!
Mein schönstes Erlebnis seinerzeit in Lübeck:
Ein alter Mann blaffte mich im Vorübergehen an: “Maske auf!”
Ich – inzwischen an so etwas gewohnt – blaffte zurück: “Maske ab!”
Wenn ich an sein lautstarkes Geschimpfe denke, das noch lange zu hören war, muss ich jetzt noch breit grinsen!
Wenn all diese bösen Blicke, die mich damals als Gesicht Zeigende Dolche gewesen wären, könnte ich hier nicht mehr kommentieren!
Mein langer, ausführlicher Kommentar ist verschwunden!
Warum?
In diesem Kommentar hatte ich deutlich, jedoch mich an die Netiquette haltend – den Staatsanwalt kritisiert – und die Tatsache, dass nirgendwo – auch hier nicht – sein Name genannt wird – selbst die Initialen verheimlicht werden.
Warum, Marcus, wurde mein Kommentar gelöscht?
Bist Du bedroht worden?
Natürlich erwarte ich auf diese Frage keine (ehrliche) Antwort, zumal Dir viele Menschen Böses wollen.
Liebe Sabine,
es ist leider kein Kommentar von dir eingegangen, daher konnten wir auch nichts löschen (was wir sowieso so gut es geht vermeiden). Eventuell ist beim Absenden etwas schief gegangen. Tut mir leid, dass dein langer Kommentar verloren gegangen ist!
Liebe Grüße
Marcus
Lieber Marcus,
danke für Deine Antwort!
Neuer Versuch:
Ich frage mich, was die Staatsanwaltschaft – speziell jenen Herrn, von dessen Namen nirgendwo nicht einmal die Initialen preisgegeben werden – leider auch hier nicht – antreibt!
Von der angeblich überlasteten Justiz (und Polizei) – im Falle von Frau Dr. Witzschel – keine Spur!
Personalknappheit? LAUT LACH!
Kosten? Spielen keine Rolle, zumal “man” wohl sowieso darauf bedacht ist, sie auf die Ärztin und uns Steuerzahler abzuwälzen.
Wie hasszerfressen muss dieser Staatsanwalt sein, der nichts unversucht lässt, keine Kosten (unsere Steuern), Zeit und Mühen scheut, um Frau Dr. Witzschel und ihren Patienten das Leben zur Hölle zu machen?
Natürlich agiert er wohl nicht nur aus eigenem Antrieb – der Herr ist wahrscheinlich nur eine Marionette an den Fäden, die ganz andere – Höherrangige – in der Hand halten.
Es wäre einmal interessant zu erfahren, mit wem er hier und dort einmal einen Kaffee trinkt…
Ich hoffe nur, dass sich die angeschriebenen Patienten klug verhalten und alles vermeiden, was Dr. Witzschel – und ihnen selbst – schaden könnte.
Wenn ich mich – als viermalige Prozessbeobachterin – daran erinnere, wie sich die von mir 8-10 beobachteten Zeugen, also Menschen, denen Frau Dr. Witzschel in höchster Not geholfen hatte, ihr gegenüber verhalten haben, bin ich wenig zuversichtlich, dass aus deren Reihen irgendetwas kommt, was der Ärztin helfen könnte.
NICHT EINER dieser Menschen hat Frau Dr. Witzschel im Gerichtssaal ein Zeichen des Erkennens gegeben – da war nichts – sie haben diese Frau, die ihnen in höchster Not geholfen hat, nicht eines Blickes gewürdigt, sondern sind zum Teil noch fröhlich- erleichtert aus dem Gerichtssaal spaziert!
Ich war fassungslos!
Falls sie sich nicht einmal nachträglich bei ihr für ihr feiges, schäbiges Verhalten entschuldigt haben oder sie – in welcher Form auch immer – unterstützen, sollten sie sich in Grund und Boden schämen!
Der Staatsanwalt sollte sich – und das meine ich ohne jede Ironie – dringendst einer Psychotherapie unterziehen, denn wer so viel Hass in sich trägt, darf nicht in diesem hohen Amt – und auch sonst nicht – auf andere Menschen losgelassen werden.
Aber wahrscheinlich werden in dieses verantwortungsvolle Amt nur Leute wie dieser Schwarzberobte, der offensichtlich gern anonym bleiben möchte, gehievt.
Danke, dass Du an dem Fall Dr. Witzschel dran bleibst!
Zum Schluss möchte ich noch eine Buchempfehlung loswerden:
“Nach bestem Wissen und Gewissen – Ärzte in den Fängen der Corona-Justiz” von Dr. Gerburg Weiß.
Sie berichtet auch von Dr. Witzschel.
Ich habe hier – an anderer Stelle – darum gebeten, den Namen des Staatsanwaltes zu nennen, weil ich finde, dass ein Mann, der sich so verhält wie er, zu seinen Forderungen stehen muss.
Zur Erinnerung: Er hatte für Frau Dr. Witzschel das unglaubliche Strafmaß von weit über 4 Jahren Gefängnis gefordert!
Mich interessiert, ob der Staatsanwalt ein importierter Wessi ist, Gleiches würde ich gern von dem Richter wissen – oder sind es die Nachkommen treuer SEDler?
Diese freche Frage muss erlaubt sein!