Dr. Bianca Witzschel: Staatsanwaltschaft versucht mit Trick Geständnisse ehemaliger Patienten zu erhaschen

Dr. Bianca Witzschel: Staatsanwaltschaft versucht mit Trick Geständnisse ehemaliger Patienten zu erhaschen

Die Staatsanwaltschaften gehen im 2. Prozess gegen Dr. Bianca Witzschel trickreiche Wege, um von ehemaligen Patienten Geständnisse über die angebliche Anstiftung zur Ausstellung falscher Atteste gegen Masken, Corona-Impfung und für Spucktests zu erbeuten. Wie bereits mehrere Patienten berichteten, verschicken die Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften mittlerweile Beschuldigtenvernehmungen, in denen sie den Patienten unverblümt die Einstellung des Verfahrens im Falle eines Geständnisses anbieten. In einem Schreiben der Polizeidirektion Oldenburg heißt es bspw.:

Darüber haben wir mit 3 Rechtsanwälten gesprochen, um dem scheinbaren Sinneswandel auf den Grund zu gehen. Es ist Vorsicht angebracht! Denn es ist ein Trick der Strafverfolgungsbehörden, der gleich in zweierlei Hinsicht problematisch zu sein scheint:

  1. Für Bianca Witzschel entsteht so die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft sich jede Menge Geständnisse erhaschen und im 2. Prozess gegen die mutige Ärztin einsetzen könnte, um damit zu “beweisen”, dass sie die Atteste angeblich auf Wunsch der Patienten und nicht aufgrund der medizinischen Notwendigkeit zum Schutz der Gesundheit eben dieser ausgestellt hätte. Rechtsanwalt I. befürchtet, dass viele ihrer Patienten aus Angst vor weiterer Strafverfolgung etwas gestehen könnten, was sie vielleicht gar nicht getan haben. Allein die Hoffnung auf eine Einstellung dürfte bei einigen Menschen schon reichen, um einfach direkt auf dem Anhörungsformular alle Vorwürfe zu gestehen.
  2. Für die ehemaligen Patienten wiederum könnte ein sofortiges Geständnis gefährlich werden, weil sich die Staatsanwaltschaft in diesen Schreiben ein fieses Hintertürchen geöffnet hält: Den § 153a StPO. Wie Rechtsanwalt M. erklärt, handelt es sich dabei um eine Einstellung gegen Auflage. Das könnten ganz schnell mehrere Hundert Euro oder sogar wenige Tausend Euro sein. Damit hätten die ehemaligen Patienten dann wenig gekonnt. Rechtsanwalt I. hält mehr als 1000 € zwar für unwahrscheinlich, hebt aber gleichzeitig hervor, dass insbesondere Niedersachen (wo Oldenburg liegt) in der Corona-Zeit durch übertrieben harte Strafverfolgung aufgefallen sei. In Niedersachen sei die Justiz so hart gegen ganz normale Bürger vorgegangen, dass sich der Eindruck aufdrängte, ihr eigener Job würde von der Höhe der Strafen abhängen.

Ein direktes Geständnis auf dem Anhörungsbogen hält Anwalt I., der viel Erfahrung mit der niedersächsischen Justiz hat, für riskant. Zu hoch sei die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft dann den §153a StPO anwenden könnte und die betroffenen Patienten mit erheblichen Geldauflagen rechnen müssten. Daher hält er den Gang zu einem erfahrenen Anwalt für hilfreich — insbesondere in Niedersachsen.

Anwalt M. geht noch einen Schritt weiter: Er hält generell nichts von Geständnissen in diesem Zusammenhang. Unabhängig von dem dadurch verursachten Risiko für Dr. Bianca Witzschel dürften die Staatsanwaltschaft den meisten Patienten ohnehin kaum etwas Substantielles nachweisen können. Denn Rechtsanwalt Boleslawsky erklärt, dass die Atteste rechtlich korrekt seien, weil in diesen die ärztlich notwendige Abwägung zwischen Nutzen und Risiko stattfand und es hierzu auf eine Untersuchung nicht ankäme. Wer sich Ärger mit der Justiz ersparen wöllte, könnte auf den Fragebogen allerhöchstens antworten, dass er einräumt, zu den genannten Zeiten die genannten Atteste entgegengenommen zu haben. Es sollte nur vermieden werden, ein Delikt (also seine Schuld) einzugestehen oder einzugestehen, dass man auch nur möglicherweise die Atteste für unwirksam hielte.

Ähnlich sieht das Rechtsanwalt I. und erklärt, dass man höchstens seine Handlung (also den Arztbesuch und ggf. die Annahme der Atteste) einräumen könnte, nicht aber das Delikt (Anstiftung) selbst. Dazu schlägt wiederum Anwalt Boleslawsky folgende Vorlage vor:

Letztendlich läge es an jedem Patienten selbst zu entscheiden, für welche Variante er sich entscheidet. Es bleibt der fade Nachgeschmack, dass die Staatsanwaltschaft Dresden mit billigen Tricks versucht, Geständnisse zu ergattern, die sie im 2. Prozess gegen die mutige Ärztin Dr. Bianca Witzschel verwenden kann, um eine möglichst hohe Strafe zu erzielen. Dieses Vorgehen erinnert stark an mafiöse Methoden. Aber der moralische Kompass ist der Justiz ja nicht erst gestern abhanden gekommen.

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