Wie aus dem Kreiswehrersatzamt zu hören ist, stieg die Anzahl der neu eingegangenen Anträge auf Kriegsdienstverweigerung in den letzten 4 Wochen sprunghaft an. Die wenigen Mitarbeiter kommen schon jetzt kaum noch hinterher. Grund dafür ist offensichtlich die von der Bundesregierung durch Panzerlieferungen weiter voran getriebene Eskalationsspirale im Ukraine-Krieg, wodurch Deutschland zur Kriegspartei geworden ist. Wer einmal Kriegspartei ist, dem kann es ganz schnell passieren, dass er sich verteidigen muss. In Deutschland besteht die Möglichkeit, dass alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren im Verteidigungsfall gem. Artikel 115a Grundgesetz eingezogen werden können. Diesen Verteidigungsfall kann der Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit bereits dann beschließen, wenn ein „Angriff unmittelbar droht“.
Das ist nicht unser Krieg!
Diese Aussage sieht man derzeit vielerorts an Hauswänden, Brücken, Baucontainern, Fenstern, auf Fußwegen, Straßen und Fahnen.
Das heißt, ein tatsächlicher Angriff ist gar nicht notwendig. Welchen Interpretationsspielraum eine solch offene Formulierung der Bundesregierung gibt, haben wir bereits in der Corona-Krise mit den vielen apokalyptischen Todesfallprophezeiungen erleben müssen, die auf stümperhaften Simulationen (Modellrechnungen) fernab jeglicher Evidenz basierten. Es besteht die Gefahr, dass durch Angst- und Panikmache in Regierung und Medien bereits hypothetische Angriffsmöglichkeiten zum unmittelbar drohenden Angriff heraus beschworen werden.
Kriegsdienstverweigerungsverfahren
Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gem. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen. Insofern ist es durchaus sinnvoll, den Antrag jetzt noch zu stellen.
Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag. Der Antrag ist von dem Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt — jetzt Karrierecenter der Bundeswehr — zu stellen:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden
Wehrbereich Ost Kreiswehrersatzamt Dresden
August-Bebel-Str. 19
01219 Dresden
Außerhalb Sachsens:
Die zuständigen Dienstleistungszentren für alle anderen Bundesländer findet ihr hier auf der Website der Bundeswehr.
Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes enthalten. Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine ausführliche, persönliche Begründung für die Gewissensentscheidung sind dem Antrag beizufügen oder innerhalb eines Monats beim Bundesamt nachzureichen.
Bevor jedoch über den Antrag entschieden wird, muss die gesundheitliche Eignung festgestellt werden. Das heißt, der Antrag hat zur Folge, dass es zur Musterung geht. Wer dort schon als untauglich eingestuft wird, muss sich über die Entscheidung zu seinem Antrag keine Gedanken mehr machen. Wer tauglich gemustert wurde, hat gute Chancen, dass sein Antrag angenommen wird, wenn
- der Antrag mit Begründung und Lebenslauf vollständig ist,
- die Begründung fundiert und stichhaltig ist und
- sonstige bekannte Tatsachen keine Zweifel an der Wahrhaftigkeit aufkommen lassen.
Kann man den Antrag auch stellen, wenn man bereits vor mehrmals 20 Jahren, als es noch einen Grundwehrdienst gab, bei der Bundeswehr gedient hat? Wie sieht es aus mit denen, die bereits damals verweigert haben? Müssen die den Antrag noch einmal stellen? Vielen Dank.
Ja, man kann den Antrag auch noch stellen, wenn man damals Grundwehrdienst geleistet hat. (Man konnte ihn sogar damals mitten während des Grundwehrdienstes noch stellen.) In 20 Jahren kann im Leben ja viel passiert sein, warum man seine Einstellung zur Waffe grundlegend geändert hat.
Nein, diejenigen, die bereits damals verweigert haben, müssen den Antrag nicht noch einmal stellen.
Liebe Grüße
Marcus
Danke für die schnelle Antwort. Ich würde da direkt noch einmal eine Frage anschließen wollen., damit jeder Fall in meiner Familie abgedeckt ist: Wie sieht das mit der „3. Sohn Regelung“ aus? Müsste der sicherheitshalber noch verweigern, oder kann man sich auf die Regelung verlassen? Noch einmal vielen Dank.
Hallo Dominik,
tut mir leid! Da bin ich leider überfragt.
Liebe Grüße
Marcus
Vielen Dank für den interessanten Beitrag.! Ich wurde vor 20 Jahren aus gesundheitlichen Gründen ausgemustert und konnte so den Wehrdienst umgehen. Hat diese Ausmusterung weiterhin dauerhaft bestand, oder sollte man zusätzlich noch den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen? Und wie verhalten sich gerade noch minderjährige Kinder (17 Jahre) am besten?
Die Ausmusterung von damals hat weiterhin Bestand. Minderjährige können ihre Kriegsdienstverweigerung schon vorbereiten und an ihrem 18. Geburtstag einreichen.
Mein Mann musste damals nicht zum Wehrdienst, weil seine 3.Brüder schon dort waren. Er meinte letztens, das er trotzdem bei einer Musterung war, kann sich aber nicht genau erinnern ob er ausgemustert wurde. Kann ich das irgendwo erfragen? Wäre es sinnvoll trotzdem noch einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen?
Ja, das kannst du im für euch zuständigen Kreiswehrersatzamt erfragen. Die Liste der für die Bundesländer zuständigen Ämter findest du hier: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/organisation-iud/bundeswehr-dienstleistungszentren
Hallo,
laut Ministerium ist neben dem Antrag noch ein Lebenslauf einzureichen.
Ja, steht auch so im Artikel.
Vielen Dank für diese Aktion.
Ich bin 59 Jahre und habe eigentlich keinen Handlungsdruck mehr in der Sache.
Aber so kann ich mich wenigstens nett und mit einer gewissen politischen Wirkung von der Bundeswehr verabschieden.
beste Grüße
Tschüss, statt Schuss
Können auch diejenigen eingezogen werden, die noch zu Zeiten der Werhrpflicht ausgemustert wurden? Ist für diese Personen auch ein Antrag auf Kriegdienstverweigerung notwendig und was bedeutet das in der Praxis genau, wenn der Antrag angenommen wird? Kann man dann nicht mehr eingezogen werden?
Wer ausgemustert wurde, kann nicht eingezogen werden. Einmal untauglich, immer untauglich. 😉
Hallo, wenn man vor 20 Jahren schon verweigert hat, muss man dann nochmals einen Antrag stellen?
Nein, in diesem Fall musst du nicht noch einmal einen Antrag stellen. Die Kriegsdienstverweigerung von damals gilt weiterhin.
Mein Mann wurde zur Zeit der Wehrpflicht bei der Musterung als untauglich eingestuft. Sollte er dennoch einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen? Würden im Ernstfall auch sog. „Untaugliche“ eingezogen, die nicht zusätzlich offiziell verweigert haben?
Er muss keinen Antrag mehr stellen. Einmal untauglich, immer untauglich. Untauglich gemusterte Menschen können nicht eingezogen werden.
Hallo, mein Sohn ist vor kurzem 18 geworden und er stellt jetzt seinen Antrag. Ein Lebenslauf macht doch da keinen Sinn, oder? Er war immer Schüler und davor im Kindergarten 🤠
Dann sollte der Lebenslauf genau das enthalten. 😉 Ja, in jungen Jahren ist der Lebenslauf meist noch recht kurz.
Herzlichen Dank für Deine Antwort, Marcus! – Ich bin sehr erleichtert. 🙂
Hallo,
ich habe meine Wehrpflicht vor ca. 30 Jahren abgeleistet…
Bin aber im Reservistenverband und besitze eigene Waffen ( als Sportschütze )
Ich möchte auf keinen Fall zukünftig irgendwie eine Waffe gegenüber irgendwelchen Personen richten ( Ein Sportschütze macht nur Löcher in Papierscheiben )
Meine Frage : wenn ich nun vom Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 1 gebrauch mache muss ich nochmal zu Musterung ?
oder ist das eher nur Formsache?
Vor 30 Jahren hatte ich noch die Einstellung zur Verteidigung unseres Landes, nur diese Land ist nicht mehr mein Land….Es hat sich leider alles verändert.
In diesem Fall musst du nicht noch einmal zur Musterung. Als Reservist ist es noch wichtiger, den Kriegsdienst zu verweigern, weil Reservisten bis zum Alter von 65 Jahren eingezogen werden können.
Gilt die genannte Adresse Deutschlandweit oder muss man sich an das „Karrierecenter“ des entsprechenden Bundeslandes wenden? Das Kreiswehrersatzamt, zu dem ich damals zwecks Musterung einberufen wurde (Cottbus) existiert augenscheinlich auch nicht mehr.
Ist für z.B Potsdam die zweite Zeile der Anschrift „Wehrbereich Ost Kreiswehrersatzamt Potsdam“ korrekt?
Der Antrag soll ja aufgrund solcher kleinen Formfehler nicht schon im Vorfeld aussortiert werden 🙂
Die genannte Adresse gilt nur für Sachsen. Auf der Website der Bundeswehr findest du die zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentren der jeweiligen Bundesländer.
Vielen Dank!
Den Link hätte ich wohl selbst nie gefunden 🙂
Gern geschehen! 🙂
Hallo, ich wurde vor ca. 30 Jahren aus gesundheitlichen Gründen ausgemustert. Bedeutet dies, das man bei einer Mobilmachung nicht eingezogen werden kann, oder spielt das in solch einer Situation keine Rolle ? VG
In diesem speziellen Fall kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Bitte einfach beim Kreiswehrersatzamt anrufen und deinen konkreten Status erfragen.
Ich denke einmal ausgemustert immer ausgemustert. Hast du ja selbst geschrieben
Ja, richtig. Bitte entschuldige, meine vorherige Antwort war falsch! Diese werde ich umgehend korrigieren.
Ich bin Jahrgang 1974 und bei der damaligen Musterung ausgemustert worden.
Bin ich damit mit dem Thema durch oder würde heute erneut eine Musterung auf mich zukommen?
Einmal untauglich, immer untauglich. Du musst nicht noch einmal zur Musterung.
Ich wurde bereits zu DDR-Zeiten (1988) ausgemustert. Muss ich trotzdem einen Antrag stellen? Was ist, wenn der entsprechende Beleg verloren gegangen sein sollte?
Das ist ein sehr spezieller Fall. Das kann ich dir leider nicht beantworten. Aber du kannst einfach im Kreiswehrersatzamt anrufen und nachfragen, ob und wie sie dich einstufen.
Gruß…Da ich vor ca. 20 Jahren das Gelöbnis verweigert habe(als Schulterglatze entlassen), muss ich mir keine Gedanken machen…
Abend
Was ist mit denen die damals schon bei der Musterung durchgefallen sind? Das war vor ca 16 Jahren?
Diejenigen sind untauglich und können nach wie vor nicht eingezogen werden.
😏👍
Du hast mir somit gezeigt wo deine Reise liegt danke.
Wie verhält es sich mit Soldaten der ehemaligen Grenztruppen der DDR?
Die hat das Kreiswehrersatzamt nach unseren Informationen bisher nicht auf dem Schirm, weil die in einer anderen Armee gedient haben.
Was heißt nicht auf dem Schirm? Ich musste Grundwehrdienst in der NVA kurz vor der Wende 86/87 leisten, da kam ich leider nicht drum rum. Ich frage wegen der für mich seltsamen Antwort auf die Frage Grenztruppen und andere Armee. Ich werde 57 und könnte noch „verheizt werden“.
„Nicht auf dem Schirm“ sollte heißen, dass ihr nicht eingezogen werdet. Männer, die bereits in fremden/anderen Armeen gedient haben (dazu zählt bspw. auch die NVA der DDR), werden nach aktuellem Stand nicht in der BRD eingezogen.
Guten Abend.
Da ich Hauptberuflich zu DDR Zeiten im Polizeidienst tätig werden wollte, habe ich meinen Wehrdienst am Standort der Bereitschaftspolizei Karl Marx Stadt/Ebersdorf leisten dürfen/müssen. Noch im Mai `90 bin ich eingezogen worden und mir kam ein wenig die Wiedervereinigung dazwischen, sodass ich ein halbes Jahr später wieder entlassen wurde…
Herr Fuchs, ist es sinnvoll den Antrag trotzdem zu stellen, oder bin durch meinen kurzen Dienst bei der BePo raus aus der Nummer ?
Danke für die Info
Gruß – Frank
Hallo Frank,
in deinem Fall würde ich den KDV-Antrag unbedingt stellen, da du sonst im „Verteidungsfall“ einberufen werden könntest.
Liebe Grüße
Marcus
Guten Morgen ☀️
Kann/ Soll der Antrag formlos erfolgen oder gibt es dafür einen Vordruck? Und des Weiteren noch zwei Fragen! Wie schaut es aus wenn man unehrenhaft entlassen wurde ?
Hat es eine Relevanz wenn man ein Kind hat/allein erziehend ist ?
Besten Dank und alles gute.
Guten Morgen Nico,
der Antrag kann formlos erfolgen. Trotzdem haben wir unten am Ende unseres Artikels eine Vorlage zur Verfügung gestellt.
Wie im Falle einer unehrenhaften Entlassung verfahren wird, kann ich dir leider nicht auf Anhieb sagen. Das kannst du jedoch beim zuständigen Kreiswehramt (Neudeutsch: „Karrierecenter“) telefonisch erfragen.
Ich gehe davon aus, dass (d)ein Kind und dessen Erziehungsstatus einen erheblichen Einfluss auf die Begründung (d)eines Antrages auf Kriegsdienstverweigerung hat. 😉 Ich könnte es bspw. nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, die Kinder eines anderen Vaters zu erschießen, seitdem ich Kinder habe. Nur mal so als Beispiel.
Ehem. Wehrpflichtige der Grenztruppen und des MfS (Wachregiment Dzierżyński und Wach- und Sicherungseinheiten in den Bezirksverwaltungen des MfS) werden als erstes bei einer Mobilmachung direkt zu den Minenräumkommandos verheizt. Wer beim Feind gedient hat, dem ist nicht zu trauen. 🙂
😀
Vielen Dank für den interessanten Artikel. Warum ist es sinnvoll, den Antrag jetzt noch zu stellen? Bedeutet die Formulierung, dass im Verteidigungsfall der Antrag nicht mehr gestellt werden kann bzw. die Kriegsdienstverweigerung nicht mehr akzeptiert wird? Danke!
Zwei Aspekte sind meines Erachtens wichtig, warum man den Antrag jetzt bereits stellen sollte:
1. Wenn du den Antrag erst im Verteidigungsfall stellst, muss dieser erst bearbeitet werden. Ob man diese Männer in der Zwischenzeit wirklich „zu Hause“ lässt, darf bezweifelt werden. Dieser Regierung traue ich alles zu.
2. Die Anträge jetzt schon massenweise zu stellen, setzt ein deutliches Zeichen und erzeugt politischen Druck. So können wir im besten Fall verhindern, dass das Kind überhaupt erst in den Brunnen fällt.
Verstehe. Herzlichen Dank, für die schnelle Antwort und dein Engagement allgemein! LG Uli
Ich hatte Glück und wurde zu DDR Zeiten nicht mehr eingezogen. Für mich kam die Wende genau richtig. Ich habe also nie gedient. Muss ich im Falle der Mobilmachung damit rechnen eingezogen zu werden?
Das könnte in der Tat passieren. Aber genau kann dir das nur das Kreiswehrersatzamt sagen. Einfach dort anrufen und deinen Status abfragen. Du musst ja nicht deine Vorgeschichte erzählen, sondern kannst erstmal einfach nur neutral nach deinem Status fragen. Falls dir dann gesagt wird, dass du eingezogen werden würdest, kannst du den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen.
Sehr geehrter Herr Fuchs
Bin selbstständiger Landwirt 54Jahre war nicht bei der Bundeswehr und bin bei der Ffw in Schönheide ,muss ich trotzdem einen Antrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fröhlich
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
in ihrem Fall vermute ich, dass Sie die Wehrpflicht durch Ihren FFW-Dienst abgegolten haben. Somit wären Sie wehrpflichtig und könnten im Verteidigungsfall eingezogen werden. Ob Sie aber auch tatsächlich in diesem speziellen Fall eingezogen werden würden, weiß ich nicht. Am besten im Kreiswehramt anrufen und direkt erfragen. Die Mitarbeiter dort sind eigentlich sehr hilfsbereit, wenn man freundlich ist. 😉
Mit freiheitlichen Grüßen
Marcus Fuchs
Ich möchte mich sehr herzlich für ihre Antwort bedanke
Gern geschehen! 🙂
Also sozusagen als junger Mann prophylaktisch schon mal den Kriegsdienst verweigern, für den Fall, dass die Wehrpflicht kommt?
Ja, das ist der eine Grund dahinter. Der andere ist, dass es durchaus in den Behörden auffällt, wenn jetzt massenhaft Anträge gestellt werden und dadurch auch politisch Druck aufgebaut wird.
Was gibt es denn für Gründe die auch akzeptiert werden? Reicht nur die Gesundheit oder was gibt man da an?
Die Gesundheit wäre eher ein Grund, bei der Musterung ausgemustert zu werden. Für den Antrag sind eher Gewissensgründe aufgrund der Einstellung zum Leben und der eigenen Erfahrungen entscheidend.
Och war zu DDR Zeiten bei der NVA und würde in unehren entlassen, muss Ich auch einen Antrag stellen? Ich habe auf ein Land meinen Eid geschworen das es so nicht mehr gibt
Da du in einer fremden Armee gedient hast, wirst du nach aktuellem Kenntnisstand nicht in der BRD eingezogen.
Hallo,
ich habe in der Bundeswehr dedient und war bei der Musterung. Wenn ich nun verweigere, muss ich dann nochmal zur Musterung?
Nein, in diesem Fall musst du eigentlich nicht noch einmal zur Musterung.
Guten Abend,
haben Sie mir bitte einen Tipp zu diesen beiden Punkten?
„Das die Begründung fundiert und stichhaltig ist und
sonstige bekannte Tatsachen keine Zweifel an der Wahrhaftigkeit aufkommen lassen.“
Mein Sohn ist bis zum Sommer noch 17, aber ich würde das gern schon einmal vorbereiten, weiß aber nicht, was ich zu diesen Punkten schreiben kann.
Vielen Dank und viele Grüße
Annette Reitberger
Guten Tag Frau Reitberger,
eine fundierte und stichhaltige Begründung legt ausführlich dar, warum ein Mensch den Dienst an der Waffe nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann (also nicht nur 3 Sätze), und ist in sich schlüssig (widerspricht sich nicht selbst). Sie sollte auf der eigenen Einstellung zum Leben und den eigenen Erfahrungen oder denen sehr nahe stehender Personen (z.B. Ehepartner, Geschwister, Eltern, Großeltern) beruhen.
Mit „sonstigen bekannten Tatsachen“ sind bspw. das polizeiliche Führungszeugnis (z.B. Straftaten mit Waffe) oder öffentliche Äußerungen (z.B. Promi spricht sich bei einer Show für Krieg aus) gemeint, die erhebliche Zweifel an einem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung aufkommen lassen würden.
Liebe Grüße
Marcus
Ich wohne nicht mehr in Deutschland, auch nicht mehr in der EU sollte ich den Antrag trotzdem stellen?
Das hängt m.E. maßgeblich davon ab, ob den deutschen Behörden dein aktueller Aufenthaltsort bekannt ist. Falls sie zumindest wissen, in welchem Land du dich derzeit aufhältst, würde ich zumindest mal im Kreiswehramt anrufen und ganz neutral deinen Status abfragen (ohne deine Geschichte und deine aktuelle Anschrift preiszugeben; nenne höchstens deine letzte deutsche Anschrift). Wenn dir dann gesagt wird, dass sie dich einziehen würden, würde ich sicherheitshalber den Antrag stellen. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.
hallo und guten morgen
Ich bin Doppelbürger und lebe in CH ohne Wohnsitz in Deutschland.Würde ich im sg Verteidigungsfall auch einberufen werden? lg
Hast du eine deutsche Staatsbürgerschaft? Wenn ja, ist den deutschen Behörden dein Wohnsitz in der Schweiz bekannt? Falls nicht, dürfte es denen schwer fallen, dich einzuziehen. Fall ja, würde ich an deiner Stelle im zuständigen Kreiswehramt deines letzten deutschen Wohnortes anrufen und erstmal ganz neutral nach deinem Status fragen (ohne denen deine Geschichte und deine aktuelle Anschrift mitzuteilen; nur die letzte deutsche Adresse benennen). Falls sie dich auf dem Schirm haben und ggf. sogar einziehen würden, dann einfach einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen.
Moin aus dem Nordosten der Republik,
ich habe in der NVA von 2/87 – 1/89 gedient, weniger (also nicht) ging nur als Bausoldat. Ich wurde damals im Kreiswehramt Greifswald gemustert. Dies gibt es nicht mehr. Ich möchte den aktuellen Stand meines event. Reservistenstandes wissen, m. M. n. bin ich nicht im Reservistendienst. Es wurde dann ja auch zügig alles aufgelöst. Ich habe versucht mit dem „Karrierecenter“ Neubrandenburg zu chatten…nix. Also per E-Mail anfragen?
Zweite Frage: mein Sohn hat nach dem Abitur 2009/10 in Neubrandenburg den Kriegsdienst verweigert und Zivi an der Klinik gemacht. Hier müsste die Verweigerung doch noch aktiv sein, also Gültigkeit haben?
Da am besten auch nachfragen?
Danke und Gruß
Kristian
So, ich habe gerade mit dem Reservistenbund gesprochen. Ich bin raus, gedient in einer anderen Armee, als Gefreiter entlassen und 55 Jahre alt, also kein Reservist. Schlechter könnte es für Uffze und höher ausgehen.
Mein Sohn ist auch raus, da Tauglich gewesen, verweigert und Zivi gemacht.
Da müssen „sie“ schon ein Gesetzt hinzaubern wie damals Jugend und Volkssturm vorran ;-((
Ja, da du in einer „fremden“ Armee gedient hast, bist du raus.
Aber Vorsicht mit der Altersgrenze: Wenn du bspw. in der Bundeswehr gedient hättest und jetzt 55 Jahre alt bist, könntest du gem. §3 Abs. 5 WPflG im Verteigungsfall auch noch bis 60 eingezogen werden.
Ja, dein Sohn hat es richtig gemacht. Der ist raus aus der Nummer.
Gute Nachrichten für dich und deinen Sohn:
1. Da du in einer „fremden“ Armee gedient hast, bist du nicht wehrpflichtig in der BRD und wirst nicht eingezogen.
2. Die Kriegsdienstverweigerung deines Sohnes ist lebenslang gültig.
Hallo,
Ich war 1982 bei der Musterung, war aber nie bei der Armee bzw habe keinen Wehrdienst geleistet weil ich nie eingezogen wurde. Muss ich den Antrag trotzdem stellen, und was wollen die als Begründung sehen? Ich bin 57 hatte vier mal Krebs und habe auch keinen Bock auf das ganze.
In diesem speziellen Fall empfehle ich dir, direkt bei deinem zuständigen Kreiswehrersatzamt anzurufen. Die können dir sagen, ob du ggf. eingezogen werden würdest und ob du demzufolge einen Antrag stellen müsstest.
Die Begründung kann vielfältig aussehen und hängt von der Lebenseinstellung und den Erfahrungen der jeweiligen Person ab. Ich könnte mir in deinem Fall bspw. vorstellen, dass du aufgrund deiner Krebserkrankungen froh bist, überhaupt noch am Leben zu sein und dir dadurch die Bedeutung des Lebens überhaupt erst richtig bewusst geworden ist und du deswegen weder dein eigenes Leben in Gefahr bringen möchtest, noch das Leben anderer durch Waffengebrauch aufs Spiel setzen kannst. Ich vermute, dass kannst du mit deinem Gewissen nach so einer Krankheitsgeschichte nicht mehr vereinbaren.
Wehrpflichtige können bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, gemäß § 3 Abs. 5 WPflG einberufen werden.
Beispiel: Vollendung des 60. Lebensjahres im September 2023, Einberufung bis 31.12.2023 möglich.
Frage: Wie lang muss der 60-jährige „dienen“, wenn der Verteidigungs- oder Spannungsfall Jahre dauert? Bis er ein Greis ist? Oder oder wird er zum 01.01.2024 wieder aus dem Dienst entlassen oder gibt es Altersgrenzen nach oben?
Dazu heißt es in §3 Absatz 5 WPflG: „Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.“ Das heißt, man müsste maximal bis zum Ende des Jahres, in dem man 60 wird, seine Wehrpflicht leisten. Dann ist Schluss. Man könnte theoretisch also noch 1 Woche vor Silvester eingezogen werden, um dann zu Silvester wieder aus dem Wehrdienst auszuscheiden.
Ist es sinnvoll jetzt schon einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen obwohl man noch nicht erfasst wurde, 29 Jahre alt ist und studiert ?
Ja, das ist durchaus sinnvoll. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass Anträge anerkannt werden, sinkt mit steigendem Bedarf an Soldaten – also im Verteidigungsfall. Diese Korrelation war auch schon zu beobachten, bevor damals die Wehrpflicht ausgesetzt wurde.
Guten Abend,
ich bin bisher von der Musterung verschont geblieben, da die Wehrpflicht abgeschafft wurde, bevor ich 18 wurde. Im Falle eines gestellten KDV-Antrags kommt es zwangsläufig zur Vorladung zur Musterung, auch außerhalb des Musterungsalters? Ich bin aktuell 27 Jahre alt. Ich habe aufgrund meines Welt- und Menschenbildes sowie Glaubens ausreichend Gründe für den Antrag, bin mir durch meine Krankheitsgeschichte (Krebs, dauerhafte Medikamenteneinnahme) aber auch recht sicher, bei einer etwaigen Musterung ausgemustert zu werden. Dennoch muss ich sicherlich zunächst den vollständigen KDV-Antrag mit Begründungen einreichen? (Um ein Zeichen zu setzen allemal gut.)
Vielen Dank für den Beitrag und die Unterstützung!
Moritz
Hallo Moritz,
ja, du wirst zur Musterung geladen, wenn du einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellst. Du kannst versuchen, den Antrag erst ohne Begründung zu stellen und angeben, dass du diese nachreichst, nachdem du bei der Musterung warst. Das würde ich an deiner Stelle vorher aber telefonisch mit dem Kreiswehramt abklären.
Liebe Grüße
Marcus
Können prinzipiell alle eingezogen werden, oder nur diese, welche damals den Grundwehrdienst absolviert haben?
Wie sieht es denn aus wenn jemand z.B. 2007 normal den Grundwehrdienst geleistet hat und tauglich war. Aber jetzt, viele Jahre später Grundlegend seine Einstellung geändert hat?
Es können prinzipiell alle Männer zwischen 18 und 60 eingezogen werden, die tauglich sind und den Kriegsdienst nicht verweigert haben.
In dem von dir genannten Beispiel sollte derjenige aufgrund seiner geänderten Einstellung den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung jetzt stellen und seine Gründe darlegen.
Sollte ich mir dazu einen Rechtsbeistand nehmen?
Es gibt ja im Netz einige davon.
Wenn du dich damit besser (z.B. sicherer) fühlst, dann kannst du das natürlich gern tun. Ich persönlich halte dies nicht unbedingt für erforderlich – hatte damals meinen Antrag eigenständig ohne Rechtsbeistand gestellt.
Danke
Wie oben schon mal jemand, bin auch ich ein alleinerziehender Vater eines 15jährigen Pubertieres.
Ich war aber Zeitsoldat (Mannschaftsdienstgrad) und als sogenannte Ordonnanz im Unteroffiziersheim eingesetzt.
Denke mal, das auch hier ein Antrag sinnvoll ist, oder?
Ja, definitiv.
Hallo,
ich finde den Download nicht, wo man das Formular runterladen kann.
> Antrag auf „Kriegsdienstverweigerung“ nach Artikel 4 Absatz 3
oder geht das nur persönlich im Kreiswehrersatzamt ?
MFG Peter K.
Der Antrag befindet sich am Ende des Artikels unter der Überschrift „Word-Vorlage“. Hier der Direktlink zum Download: https://team-marcus.de/wp-content/uploads/2023/02/Vorlage-Antrag-auf-Kriegsdienstverweigerung.docx
Mittlerweile sind ja auch Frauen bei der Bundeswehr. Wie ist hier die Gesetzeslage? Können Frauen auch eingezogen werden und bedeutet dies folglich, dass auch Frauen die KDV beantragen müssen?
Derzeit können Frauen nicht eingezogen werden, weshalb auch noch kein KDV-Antrag notwendig ist. Allerdings ist dieser Regierung alles zu zu trauen.
Ich wohne in Cottbus und habe meinen KDV-Antrag beim zuständigen Karrierecenter in Potsdam gestellt. Mir wurde dann schriftlich mitgeteilt, dass sie nicht zuständig sind und meinen Antrag nach Köln zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiterleiten.
Hallo,
ich bin vor rund 20 Jahren ausgemustert worden, habe aber leider keinerlei Unterlagen mehr dazu.
Ich erinnere mich wage, dass man mir sagte, dass ich den Ausmusterungsbescheid aufheben muss, da die BW meine Daten nicht speichert. Stimmt das?
Was würde geschehen im Rahmen einer Mobilmachung? Wie stelle ich sicher, dass ich nicht eingezogen werden?
Liebe Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
ich habe schon von Fällen gehört, wo die BW diese Ausmusterung trotzdem gespeichert hatte. Am einfachsten kannst du das klären, indem du in deinem Kreiswehrersatzamt anrufst und dort nachfragst.
Liebe Grüße
Marcus
Hallo, ich war damals verheiratet als ich zur Musterung gemusst hätte und wurde deshalb vom Wehrdienst befreit. In dem Brief stand auch das ich nicht der Wehrüberwachung unterliege. Wie wäre das wenn heute ein Verteidigunsfall eintreten würde? danke schon mal!
Hallo Florian,
in deinem Fall solltest du wie jemand, der bereits den Kriegsdienst verweigert hat, nichts mehr tun müssen. Zur Sicherheit kannst du aber im Kreiswehrersatzamt anrufen und nachfragen.
Liebe Grüße
Marcus
Hallo Marcus,
du hast ja eine Vordruck schon aufgesetzt…
Ich höre immer wieder dass das ein Rechtsanwalt machen sollte,
wie ist den deine Erfahrung ?
Ich möchte ungern für einen RA Brief womöglich hunderte von Euro`s investieren, wenn das einfach auch funktioniert.
Viele Grüße aus Bayern
Max
Hallo Max,
ganz ehrlich: Wozu sollte man da einen Rechtsanwalt brauchen? Das ist kein Hexenwerk. Der Anwalt kennt auch deine persönlichen Gründe nicht, warum du den Kriegsdienst verweigern möchtest.
Liebe Grüße
Marcus
Herr Fuchs, wie wäre es denn mal mit einem Aufruf an den Verrückten im Kreml zum Rückzug aus der Ukraine. Dann wäre der Krieg vorbei.
Damit könnten Sie ihre Friedensbewegheit unter Beweis stellen.
Hätten die Verrückten in Washington nicht seit Jahren Russland provoziert, hätten wir diesen Krieg gar nicht .
Andersrum wäre es undenkbar, dass die USA dulden würden, dass Russland an der Grenze der USA Atomwaffen stationiert.
Mal drüber nachdenken…
Die Russen und Amis halten sich seit Jahrzehnten mit Atomwaffen gegenseitig in Schach. Warum soll sich das ändern, nur weil die Ukraine in der EU und NATO ist? Ob die Raketen nun ein paar Kilometer näher an Russland stehen macht sie nicht gefährlicher.
„Wer zuerst schießt stirbt als Zweiter. “
Das wissen die Amis und Russen.
Also die ewige Leier von den bösen Amis die den armen Wladimir provozieren zieht nicht.