Dass man im besten Willkürland aller Zeiten als kritisch denkender Mensch stehts politisch verfolgt wird, ist leider fast schon Alltag geworden. Trotzdem legt dieser Fall noch eine Schippe drauf. Denn Auslöser war ein Missverständnis eines Kindes, das zur Strafanzeige einer politisch unliebsamen Erzieherin in Sachsen missbraucht werden sollte.
Was war passiert?
Eine Erzieherin in einer sächsischen Kita zeigt auf vielfachen Wunsch der Kinder ein bestimmtes TikTok-Video, in dem eine Katze einen Witz über Rentner erzählt. Alle haben am Ende herzlich gelacht. So weit, so gut.
Zwei Wochen später erhält die Erzieherin jedoch von ihrem Arbeitgeber plötzlich eine Ermahnung mit der Aufforderung, sich selbst innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen. Grund sei die Aussage in dem Video, “die Ausländer wollen die die Weltherrschaft an sich reißen.” Im ersten Moment war die Erzieherin perplex. In dem ganzen Video geht es doch gar nicht um Ausländer. Das Wort “Ausländer” kommt gar nicht in dem Video vor. Warum dann also diese Ermahnung?
Auf Nachfrage teilte ihr schließlich ihre Chefin mit, dass eines der Kinder am Ende des Videos “Ausländer” [Anm. der Red.: statt Rentner] verstanden hätte, das am Abend seinen Eltern erzählt hatte und sich daraufhin dessen Mutter beschwerte, dass die Erzieherin “rechtsextremes Gedankengut verbreiten würde” und sich deshalb selbst anzuzeigen hätte.
Der wahre Grund
Um ihrer Vorgesetzten zu beweisen, dass das offensichtlich nicht stimmt, zeigte die Erzieherin ihr das Video. Doch das interessierte diese nicht. Ihre Chefin antwortete eher schnippisch: “Egal was in dem Video wirklich gesagt wird, ein Kind verstand ‘Ausländer’ […]” und deshalb hätte sich die Erzieherin selbst anzuzeigen. Auch der Einwand, dass Kinder häufiger etwas falsch verstehen und sie bei diesem Verhalten ihres Arbeitgebers niemals gefeit vor solchen Angriffen der Eltern sei, ließ ihre Chefin kalt.
Indes beschlich die Erzieherin das Gefühl, dass aufgrund ihrer politischen Ausrichtung einfach nur ein Vorwand gesucht wurde, um sie in die eigenständige Kündigung zu treiben. Denn vor einiger Zeit hatte sie einen Aufkleber der Freien Sachsen auf ihr Auto geklebt. Seitdem wurde sie regelmäßig von Eltern komisch angeschaut und hatte auch des Gefühl, dass hinter ihrem Rücken die Gerüchteküche brodelt.
Skrupellosigkeit infolge moralischer Überheblichkeit
Zum Glück hat sich die Erzieherin nicht einschüchtern lassen und weder sich selbst angezeigt noch die Ermahnung unterschrieben. Aber es ist schon perfide, mit welcher Skrupellosigkeit hier der Arbeitgeber seine Angestellte vorsätzlich dazu zwingen wollte, eine nie begangene Straftat zu gestehen. Das sind Instrumente totalitärer System, die aus ideologischer Verblendung gepaart mit moralischer Überheblichkeit resultieren. Eine Folge der massenmedialen Indoktrination und während Corona hoch skalierten Massenpsychose in Kombination mit einer staatlichen Repressionspolitik. Das funktioniert freilich nur in maroden Staatssystemen, in denen von Gewaltenteilung und Freiheitsprinzip nicht mehr viel übrig ist.
Diese Geschichte ist kein Einzelfall. Erst kürzlich hat der Diakonie-Chef Rüdiger Schuch öffentlich versucht, AfD-Wähler zu schassen, was unseres Erachtens den Straftatbestand des versuchten Wählernötigung erfüllen könnte. Folgerichtig hat ihn Beatrix von Storch angezeigt. Ende letzten Jahres hatte bereits der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke versucht, AfD-Sympathisanten aus den Betrieben zu drängen. Es sind die verzweifelten Versuche des SED-artigen Altparteien-Kartells und seiner Lakaien, sich mit allen noch so demokratiefeindlichen Mitteln an die Macht zu klammern. Diesem faschistischen Treiben werden die Sachsen dieses Jahr bei den Wahlen voraussichtlich ein Ende setzen – zu recht.