Bezweifelt der BGH etwa die Wirksamkeit der Corona-Impfung?

Bezweifelt BGH die Wirksamkeit der Corona-Impfung?

Der BGH (Az.: X ZR 58/23) hat die Rückerstattung von Stornierungsgebühren für eine Thailand-Reise Ende 2021, die im Januar 2021 gebucht wurde, abgelehnt. Die Begründung überrascht jedoch:
Angeblich hätte der Kläger schon bei der Buchung mit einer Einstufung Thailands als Hochrisikogebiet rechnen können, weshalb es sich nicht um “unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände” handeln würde, die eine Erstattung der Stornierungsgebühren rechtfertigen würden.

Diese Argumentation überrascht, denn in der Logik der bisherigen Rechtsprechung wurde doch ab Anfang 2021 die heilsbringende “Corona-Impfung” (korrekt: mRNA-Gentherapie) ausgerollt, die angeblich vor Infektion und Übertragung schützen sollte. Wenn man der groß und breit aufgefahrenen Regierungspropaganda glaubte, musste man davon ausgehen können, dass man bis Ende 2021 “geimpft” und damit quasi unverwundbar sei. Einstufungen anderer Länder in Hochrisikogebiete hätten dann keine Reisebeschränkungen nach sich ziehen dürfen.

Seltsam, dass der Bundesgerichtshof den heiligen Gral der Corona-Maßnahmen in seiner Urteilsbegründung plötzlich gar nicht berücksichtigt. Das kann nur bedeuten, dass der Bundesgerichtshof davon ausgeht, dass schon Anfang 2021 (bei Buchung der Reise) klar war, dass die mRNA-Gentherapie völlig nutzlos sein wird.

Vorsicht: Wenn die Richter des BGH so weiter machen, werden sie bald als Aluhutträger diffamiert, suspendiert, ihre Wohnungen durchsucht und Konten gekündigt!

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert