Es war die dritte Querdenken-Großdemo in Folge, die die Stadt Dresden dem Anmelder Marcus Fuchs während der Corona-Krise verboten hatte. Die erste war am 12.12.2020 und die zweite am 13.03.2021 , vielen bekannt durch die historisch bis dahin einmalige Einkesselung von fast 1000 friedlichen Menschen auf der Magdeburger Straße.
Gegen dieses Demoverbot hat Marcus Fuchs gegen die Stadt Dresden geklagt. Am Donnerstag ist nun die erste öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Es dürfte spannend werden, denn so eindeutig wie am 17.04.2021 war die Corona-Lage nie zuvor. Einen rechtmäßigen Grund für das Verbot gab es faktisch nicht.
⏱ 30.08.2023, 9 Uhr
📍 Verwaltungsgericht Dresden, Saal 5
Alle Prozessbeobachter sind herzlich willkommen❣️